Allgemeine Geschäftsbedingungen
Marktgemeinde Bad Goisern am Hallstättersee
📋 Inhaltsverzeichnis
§ 1 Allgemeines
Folgende allgemeine Geschäftsbedingungen sind Bestandteil und maßgebend für alle Verträge und Leistungen der Gemeinde Bad Goisern, die auf Grund geschlossener Verträge erbracht werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Leistung gelten diese Bestimmungen als angenommen.
Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen erkennen wir nicht an. Abweichende Vereinbarungen, die diese Geschäftsbedingungen aufheben oder diesen entgegenstehen, sind nur dann gültig, wenn dies in Schriftform durch die Gemeinde Bad Goisern ausdrücklich bestätigt wurde.
§ 2 Lieferung und Leistungen
Sämtliche Preise sind Endverbraucherpreise und verstehen sich brutto inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Die Versandkosten werden gesondert berechnet. Lieferfristen werden nach bestem Ermessen angegeben und sind unverbindlich.
§ 3 Annahmeverzug
Nimmt der Kunde die Lieferung nicht an oder verweigert die Annahme, wird eine angemessene Frist zur Abnahme gesetzt. Wird die Annahme innerhalb dieser Frist weiterhin verweigert, ist die Gemeinde Bad Goisern berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Der entstehende Schaden ist vollständig zu ersetzen.
§ 4 Zahlungsbedingungen & Eigentumsvorbehalt
Grundsätzlich sind sämtliche Waren und Leistungen vor Lieferung vollständig – einschließlich der Versandkosten – zu bezahlen. Bei Lieferung ohne Vorbezahlung gilt Eigentumsvorbehalt bis zur vollständigen Bezahlung.
Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt sind. Alle Endkundenpreise sind inkl. österreichischer Mehrwertsteuer angegeben.
§ 5 Gewährleistung
Grundsätzlich gewährt die Gemeinde Bad Goisern 12 Monate Gewährleistung. Neuware wird mit 24 Monaten Gewährleistung angeboten. Ausgenommen sind Waren, die bereits im Voraus ohne Gewährleistung angeboten werden (z.B. defekte Ware).
Die Gewährleistungsfrist beginnt am Tag der Anlieferung. Beschädigte Verpackung bei Annahme muss sofort in Anwesenheit des Frachtführers geprüft und Transportschäden schriftlich angezeigt werden.
§ 6 Haftungsbeschränkungen
Bei einem Mangel der Kaufsache gelten die gesetzlichen Vorschriften. Die Abtretung dieser Ansprüche ist ausgeschlossen. Weitergehende Ansprüche – gleich aus welchem Rechtsgrund – sind ausgeschlossen, sofern kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
Die Haftung für schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.
§ 7 Abtretung
Die Gemeinde Bad Goisern ist berechtigt, Forderungen abzutreten.
§ 8 Kostenrückerstattung bei Veranstaltungen
Die Rückerstattung erfolgt elektronisch oder über das Bürgerservice der Gemeinde Bad Goisern.
§ 9 Einverständniserklärung
Der Anmelder zu einer Veranstaltung erklärt sich mit der Veröffentlichung von Bild- und Tonaufnahmen, die bei dieser Veranstaltung entstehen, einverstanden.
§ 10 Schlussbestimmungen
Sämtliche Änderungen oder Nebenabreden können nur schriftlich erfolgen. Es gilt das Recht der Republik Österreich.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Kunden- und lieferantenbezogene Daten werden elektronisch verarbeitet und bis zum Ablauf der gesetzlichen Frist gespeichert.
Im Sinne besserer Lesbarkeit wurde eine einheitliche Sprachform gewählt. Dies impliziert keine Benachteiligung eines Geschlechts – alle Personen sind gleichermaßen angesprochen.